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Sanierung von PAK-haltigen Baustoffen


PAK-Sanierung – Grundlagenwissen

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK, kommen natürlicherweise in Erdöl und daraus hergestellten Produkten vor. Dazu zählen z. B. Dachbahnen, Abdichtungen in Nasszellen aber auch Kleber und Farben können hohe PAK Konzentrationen aufweisen. Nicht nur bei Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen müssen PAK-haltige Baustoffe gemäß den geltenden Vorschriften wie der TRGS 524 und dem Regelwerk der DGUV 101-004 ausgebaut und entsorgt werden. 


Wenn hieraus Raumluftbelastungen resultieren, besteht bei Grenzwertüberschreitungen akuter Handlungsbedarf. 

PAK-Sanierung durch diffusionshemmende Beschichtungen

Neben der Entfernung von Primärquellen können Sekundärbelastungen weitere Raumluftbelastungen darstellen. Sollten keine weiteren Demontagen möglich sein ist die räumliche Trennung durch z. B. eine dampfdichte Absperrung notwendig.


Außerdem entstehen PAK bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material, wenn zu wenig Sauerstoff vorhanden ist. Aus diesem Grund sind PAK bei einer Brandschadensanierung allgegenwärtig. 

Wir können langjährige Expertise im Bereich der Sanierung von PAK vorweisen.


Durch den Einbau diffusionshemmender Beschichtungen (z. B. Alu-kaschierte Folien) kann die Raumluftbelastung deutlich reduziert werden.

PAK Definition

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠PAK⁠) stellen eine große chemische Gruppe dar.  ⁠PAK⁠ bestehen aus mehrgliedrigen Ringen aus Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen.

Materialeigenschaften

Alle Teerprodukte enthalten hohe PAK-Konzentrationen. Sie sind Wasserabweisend. Teere haben einen hohen Gehalt an PAK. Im Bausektor wurden Teerprodukte seit den 1970er-Jahren durch weniger toxische Bitumenprodukte ersetzt.  

Gefährdungspotenzial

Viele ⁠PAK⁠ sind aufgrund ihrer Eigenschaften in der Umwelt als sogenannte „PBT“-Stoffe bewertet. Dies sind Stoffe, die sowohl persistent (d.h. sich schlecht oder gar nicht in der Umwelt abbauend), als auch bioakkumulierend (d.h. sich in Organismen anreichernd) und toxisch (d.h. giftig) sind.  

Lagerung + Transport

Der fachgerechte Ausbau erfolgt unter den gesetzlichen Vorgaben der TRGS 524 / DGUV 101-004. Je nach PAK Konzentration wird der Entsorgungsweg sowie die Verpackungsart  individuell festgelegt.